Für O2 mobile flat ein Funkturm in jedem Wohngebiet

Für O2 mobile flat ein Funkturm in jedem Wohngebiet

Mit dem Produkt “O2 mobile flat”, früher “Genion home zone”, bietet O2 Germany seinen Kunden in vielen Städten einen besonderen Service an. Innerhalb eines Umkreises von 500 Metern, der sogenannten Homezone, können zu festnetzähnlichen Tarifen besonders günstige Mobilfunkgespräche geführt werden. Die Reduzierung auf die mobile Variante des Telefonanschlusses, also den Verzicht auf einen Festnetzanschluß, ist somit die logische Folge.

Innerhalb aller Mobilfunknetze besteht die größte Herausforderung in der Vermeidung von Interferenzen. Während im GSM-Netz die Interferenzen zu Qualitätseinbußen führen, ist die Folge für das UMTS-Netz eine Reduzierung der Kapazität. In Abhängigkeit zur Auslastung einer Station verkleinert sich damit die Zellfläche, also der Versorgungsbereich. Dieses wird als Atmung der Zellen bezeichnet. Daraus resultiert eine starke Ortsgebundenheit und die Notwendigkeit für eine gleichmäßige Verteilung der zu wählenden Standorte. Von entscheidender Bedeutung ist hier der Site-to-Site Abstand, also die Berücksichtigung der Abstände zu benachbarten Standorten. Wird der Abstand zu groß, kann beim Atmen der Zellen keine Versorgung durch Nachbarzellen erfolgen und es entsteht ein Funkloch. Wird der Abstand zu klein, entsteht zusätzlicher Datenverkehr zwischen den Basisstationen aufgrund zu vieler Nachbarschaftsbeziehungen, also ebenfalls Interferenz. Die Interferenzkontrolle ist die zentrale Aufgabe bei der UMTS-Planung.

Im Ergebnis versorgt O2 die Bevölkerung mit Funktürmen. Alle 400 Meter wird ein Funkturm errichtet, um Funklöcher zu vermeiden. Jeder Handynutzer, der seinen Festnetzanschluss kündigt und zu O2 Mobile Flat, ehemals O2 Genion, wechselt, sieht vermutlich beim Blick aus dem Fenster die O2-Funktürme um ihn herum, die er durch seine Handygebühren selbst bezahlt und möglich macht. 

Obwohl der Versorgungsauftrag bereits 2005 erfüllt war, stockt O2 die Anzahl seiner Funktürme weiter auf. Unter dem Deckmantel des ehemaligen Versorgungsauftrags sichert sich das Unternehmen durch Befreiungsbescheide der Kommunen Gewerbeflächen in reinen Wohngebieten. Meist werden die für die Mobilfunkbetreiber äusserst lukrativen Pachtverträge langfristig abschlossen mit Laufzeiten von 30 Jahren. Vergütet werden die Verpächter mit vergleichsweise geringen monatlichen Zahlungen. Die Mobilfunkbetreiber sichern sich so langfristig die Nähe zu Ihren Endkunden und dürfen jegliche digitale Leistung wie z.B. Web-TV und Webradio inkl. Werbung kostengünstig anbieten und durchleiten. Die Kommunen sichern sich zusätzliche Gewerbesteuer.