
Verwaltungsgericht Köln
In seinem Urteil vom 17. März 2010 räumte das Gericht ein, dass die Frequenzen der Mobilfunktürme die Fernsehsignale stören würden. Die Störungen seien allerdings nicht so gravierend.
Hintergrund der Verhandlung waren die Klagen der Mobilfunkanbieter O2 und E-Plus gegen die Versteigerung von neuen Mobilfunkfrequenzen, die erwartungsgemäß abgewiesen wurden. Die beiden Unternehmen befürchten, dass sie wegen der Bietregeln gegenüber den beiden großen Mobilfunkunternehmen T-Mobile und Vodafone benachteiligt seien und deshalb bei den neuen begehrten Frequenzen unter ein Gigahertz leer ausgehen werden. Neben den Mobilfunkern hatten noch sechs weitere Unternehmen gegen die Versteigerung geklagt, darunter drei TV-Sender und drei Kabelnetzbetreiber.
Die Bundesnetzagentur, die die Rahmenbedingungen für die Versteigerung festgelegt hat, besitze einen eigenen Entscheidungsraum, der rechtlich nur eingeschränkt überprüfbar sei.
Auch hier wird wieder mit der geringen Belastung der einzelnen, neuen Frequenzen argumentiert und die Situation bewusst verharmlost. Durch Hinzufügen einer weiteren geringen Belastung verstärkt sich jedoch die gesamte Strahlungsmenge zu einer ernstzunehmenden gesamten Gefährdungssituation. Frei nach dem Volksmundprinzip: Der letzte kleine Tropfen bringt das Fass zum Überlaufen.