Der Mobilfunkbetreiber Telefonica Germany (O2) ist laut Vorsitzender Trudi Christof einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe mit einer Vertragsaufhebung zuvorgekommen. In dem Gerichtsverfahren ging es um die Wirksamkeit einer Kündigung eines von O2 „sehr einseitig formulierten“ 30-jährigen Mietvertrages. Auf Bestreben von O2 kam jetzt eine außergerichtliche Einigung mit der Aßlinger Grundstücksverpächterin zustande. Diese hatte auf Feststellung der Wirksamkeit ihrer Kündigung ihres mit O2 geschlossenen Mietvertrages geklagt und in letzter Instanz beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision eingelegt.
„Mit dem Rückzieher von O2 ist es der Mobilfunkbranche erneut gelungen, den Status quo zu ihren eigenen Gunsten aufrecht zu erhalten“, konstatiert Christof. Das Angebot außergerichtlicher Regelungen bei unsicherem Prozessausgang sei gängige Praxis der Mobilfunkbetreiber. Auch im vorliegenden Fall war laut dem Prozessbevollmächtigten der Verpächterin, Rechtsanwalt Jürgen Buntrock, aufgrund der Vertragslage durchaus mit einem ergebnisoffenen und eventuell erfolgreichen Prozessausgang zu rechnen.
Im November 2006 hat die Verpächterin mit O2 einen Mietvertrag über ein Grundstück am Aßlinger Büchsenberg zur Errichtung einer 46 Meter hohen Mobilfunksendestation abgeschlossen. Dabei handelte es sich nach dem von ihr erst nach Vertragsabschluss eingeschalteten Anwalt um „eine unzulässige und damit sittenwidrige Vereinbarung“.
Allein die lange Laufzeit von 30 Jahren und auch die sonstigen Rechte und Pflichten seien sehr einseitig zu Gunsten des Mobilfunkbetreibers geregelt, so die Aßlinger Initiative. So sei etwa ein Passus enthalten, der der Verpächterin keine Kündigungsmöglichkeit innerhalb der 30-jährigen Vertragsdauer einräumt, während der Mobilfunkbetreiber vorzeitig kündigen kann.
Die Klage der Verpächterin vor dem Landgericht München I wurde ab- und die Berufung vom Oberlandesgericht München zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht München hatte jedoch in seinem Urteil vom 12. Mai 2009 ausdrücklich eine Revision beim BGH zugelassen, schon wegen der 30-jährigen Laufzeit des Mietvertrags. Laut Oberlandesgericht hat die Rechtssache nämlich grundsätzliche Bedeutung, „weil die Beklagte im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl von Verträgen der vorliegenden Art abgeschlossen hat und sich wie die Klägerin zahlreiche Vermieter zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung entschlossen haben oder entschließen werden, sei es aufgrund eigener Meinungsbildung, sei es auf Druck der Nachbarschaft hin“.
Dem Verein ist es gelungen, durch Unterschrifts- und massive Aufklärungsaktionen Bürgermeister und Gemeinderäte zu überzeugen, die Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen nicht den Betreibern zu überlassen, sondern selbst in die Hand zu nehmen. Unter enormen Zeitdruck und mit erheblichem Kostenaufwand hatte die Gemeinde daraufhin durch ein Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren Alternativstandorte außerhalb der Ortschaft ausgewiesen, um damit innerörtliche Sendemasten zu verhindern – ein in dieser Form beispielloser Vorgang. Einer dieser Alternativstandorte wird mittlerweile von drei Mobilfunkbetreibern – seit 2009 auch von O2 – genutzt.
Quelle: www.merkur-online.de
Liebe Gegenwelle,
ja das ist bei unserem Vermieter auch so. Es ist soagr noch anders. O2 hat nachdem der Vermieter zunächst gegen den Vertrag geklagt hatte, nun mit dem Selben Bauern einen neuen Vertrag geschlossen. Wir sind alle sprachlos. Nachdem wir zunächst zu gunsten des Bauern gegelaubt haben, dass der arme Mensch von den schlauen O2 Leuten einfach über den Tisch gezogen worden ist, Kann man das bei einem erneuten Vertragsabschluss nun nicht mehr sagen. So blöd ist ja wohl niemand. Bleibt für uns die Frage: Wie hat 02 das geschafft??.
Liebe Grüße aus dem Münsterland
ps. drei Klagen haben wir mittlerweile verloren, aber wir stecken wieterhin Stöckchen in die Speichen.
Jutta