Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen plant, die dortige Kulturlandschaft als UNESCO-Weltkulturerbe schützen zu lassen. In diesem Zuge soll ausdrücklich auch die “Anbindehaltung” von Rindern als schützenswertes Kulturgut eingestuft werden. Animal Rights Watch (ARIWA) sieht darin einen Versuch, den Titel “Weltkulturerbe” für die Legitimierung überkommener Tierquälerei zu missbrauchen.
Garmisch-Partenkirchen, 21.01.2020: Bundesweit leben etwa 1 Million Kühe in der sogenannten “Anbindehaltung”. Jede vierte Kuh in der Milchindustrie ist davon betroffen, die meisten davon in kleineren Betrieben – auch mit Bio-Siegel. In Garmisch-Partenkirchen werden sogar mehr als 50 Prozent aller Kühe in der Milchindustrie “angebunden”.
Das ist Anbindehaltung bei Kühen
Die betroffenen Tiere sind mit einer kurzen Kette, einem Strick oder Eisengestänge am Hals fixiert. Der verbleibende Bewegungsspielraum reicht gerade einmal dafür aus, dass sich die Kühe hinlegen und wieder aufstehen können. Monatelang stehen sie so praktisch bewegungslos auf einer Stelle ohne die geringste Abwechslung. Diese Bewegungslosigkeit macht nicht nur ein natürliches Bewegungs- und Sozialverhalten der Tiere unmöglich, sie werden zudem krankheitsanfällig und verwahrlosen sehr oft auch äußerlich.
“Die sogenannte Anbindehaltung widerspricht eindeutig dem Tierschutzgesetz, sie ist unsägliche Tierquälerei und keine kulturelle Errungenschaft, die geschützt werden sollte. Eine Auszeichnung als Weltkulturerbe würde diese Tierquälerei in ein positives Licht rücken und damit künftige Verbotspläne des Gesetzgebers erschweren.”
betont Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA
Verwaltungsgericht Münster stuft Anbindehaltung als tierschutzwidrig ein
Erst im Dezember 2019 hat das Verwaltungsgericht Münster eine ganzjährige “Anbindehaltung” als tierschutzwidrig eingestuft und damit die Einschätzung des Bundesrates aus dem Jahr 2016 bestätigt. “Ganz im Sinne der Milchlobby versucht die Weltkulturerbe-Bewerbung aus Garmisch-Partenkirchen nun”, so Sandra Franz, “zulasten der Tiere das Ende der ‘Anbindehaltung‘ möglichst lange hinauszuzögern.”
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