Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vom November 2013 geht auf die Klagen von Unternehmen, Bürgermeistern und Verbänden ein. Bis 2018 soll die Bevölkerung seine Nachzüglerrolle beim Ausbau des schnellen Internets verlieren. Über Breitbandkabel und WLAN sollen flächendeckend Download-Raten von bis zu 50 Mbit Standard werden.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2010, der private WLAN-Betreiber in die Haftung nahm, falls das Netz durch illegale Up- und Downloads innerhalb des missbraucht wird, wird reformiert.
“Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für Jedermann verfügbar ist”, so der gemeinsame Tenor.
Über die Kosten für die Anbindung der Haushalte per Kabel wurde noch nichts bekannt. Ebenso fehlen noch Beschlüsse zum Schutz der Bevölkerung vor dem damit verbundenen Anstieg des Funk- und Elektro-Smogs.