Der Mobilfunkbetreiber o2 hat das Recht, den Pachtvertrag noch vor Baubeginn einseitig zu kündigen. Das selbe Recht muss auch der Vermieter einfordern.Er muß diesen Vertrag noch vor Baubeginn kündigen und sich damit rechtlich gleich stellen lassen. So können die Herstellkosten für den Turm vermieden werden und es wird einfacher, einen unschädlichen Alternativstandort umzusetzen.