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Herr Paus hat sich heute wie erwartet geäußert. http://www.gegenwelle.de/forum/viewtopic.php?f=5&t=18.
Brief an Herrn Bürgermeister Paus, gesendet am 29.09.2009 per e-mail
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Paus,
Sie haben zwar noch auf kein Schreiben der betroffenen Bürgern reagiert, ich gebe die Hoffnung aber nicht auf.
Ich weiß, dass Sie der Einzige sind, der den Bau des Funkturms in der Husarenstr. 84 noch verhindern kann.
Aus meiner Sicht besteht sogar eine Verpflichtung hierzu. Abgesehen davon, dass Sie die Informationspflicht der Bürger hinsichtlich des Baus verletzt haben, haben Sie eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Bürgern. Ich dachte die Stadt “Paderborn überzeugt” mit ihrer “Familienfreundlichkeit”. Im Umkreis dieses geplanten Funkturms wohnen ca. 100 Kinder, die sich in der Entwicklung befinden und somit sehr anfällig für elektromagnetische Felder etc. sind.
Ich möchte nicht verantwortlich für nur einen Leukämiefall sein und werde deshalb weiter gegen diesen Turm kämpfen.
Ich gehe davon aus, dass, wenn ein Kind in unserem Wohngebiet an Leukämie erkranken sollte, Sie sich als verantwortungsvoller Mensch ein Leben lang Vorwürfe machen werden, warum Sie den Funkturm nicht verhindert haben. So weit muss es nicht kommen.
Ich habe heute früh “Kirche auf WDR2” gehört. Passend zu unserer Thematik zitierte der katholische Pastor: “Kehret um, und Ihr werdet leben”.
Als Mitglied einer christlichen Partei sollten Sie daher die Einstellung haben, dass Rückschritt auch ein Fortschritt sein kann.
Ich hoffe also, dass Sie den Funkturm noch stoppen werden. Wir werden nicht neben einem Funkturm leben und uns in diesem Fall von unserem Haus, notfalls mit hohem Verlust, trennen.
Ich bin mir aber sicher, dass es nicht soweit kommen wird. Sie haben ja auch bei der MVA reagiert. Und es kann ja keinen Unterschied machen, ob 40.000 Menschen oder nur 1 Mensch betroffen ist.
In der Hoffnung auf eine Antwort und in noch viel größerer Hoffnung auf ein Handeln Ihrerseits, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Norbert Rott
Brief an den Bürgermeister der Stadt Paderborn,
gesendet per e-mail am 29.09.2009
—
Sehr geehrter Hr. Paus,
Funkmasten rufen immer wieder Konflikte zwischen Bürgern,
Stadtverwaltung und den Betreibern hervor. Obwohl die geltenden
Grenzwerte in der Regel eingehalten werden, fürchten viele Anwohner
eine gesundheitliche Schädigung, da die langfristigen Folgen der
Strahlung n o c h nicht ausreichend bekannt sind.
Für die verschiedenen Anwendungsbereiche hochfrequenter Strahlung
ergibt sich daraus eine Vielzahl von Grenzwerten.
Die geltenden Grenzwerte sind frequenzabhängig. Für die verschiedenen
Mobilfunknetze ergeben sich deshalb unterschiedliche Grenzwerte.
Für das D-Netz (um 900 MHz) ergibt sich ein Grenzwert von 41 V/m für
die elektrische Feldstärke und von 0,11 A/m für die magnetische
Feldstärke. Dies entspricht einer Leistungsflussdichte von 4,5 W/m².
Für das E-Netz (um 1800 MHz) betragen die entsprechenden Werte 58 V/m,
0,16 A/m und 9,2 W/m². Für das UMTS-Netz (um 2 GHz) gelten folgende
Werte: 61 V/m, 0,16 A/m und 10 W/m².
Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass es der
deutsche Staat derzeit noch um ein Vielfaches der Strahlungsobergrenze
zulässt, als in vielen anderen EU-Länder, die die Grenzwerte für eine
maximale Strahlenbelastung stark herabgesetzt haben, im Fall der
GSM-Netze von 41 V/m auf 3 V/m (in etwa Rundfunk-Niveau).
Es liegt uns fern Sie mit technischen Details zu ermüden, aber das
Verständnis für diese komplizierte Technologie erfordert ein hohes Maß
an physikalischen und technischen Vorkenntnissen. Dieser Mangel an
Informationen erschwert i.d.R. auch die Vermittlung von sinnvollen und
notwendigen Vorsorgemaßnahmen in der Öffentlichkeit und führt zum Teil
zu deren Ablehnung. Wie in unserem Fall im Bauordnungsamt der Stadt
Paderborn, wo es keine Abteilung gibt die sich um die kontrollierte
Aufstellung und deren Überwachung kümmert. Das ist ein echter Mangel.
Weiterhin interessant ist auch das Verhalten der Versicherer:
Firmen, die sich mit Mobilfunk (Hersteller) beschäftigen, erhalten
seit einigen Jahren keine Deckung mehr. Viele Versicherer haben sich
mit ihrem Bestreben, die Risiken elektromagnetischer Strahlung auszuschließen,
seit einigen Jahren schon durchgesetzt. Die Allianz-Versicherung
versichert schon länger keine Handy-Hersteller mehr gegen
Elektrosmog-Risiken. Bei Mobilfunk-Betreibern gibt es eine
“Fall-zu-Fall-Betrachtung”.
Die gesundheitlichen Folgen der Strahlung von Handys und Sendeanlagen
ist seit Jahren umstritten. Einen wissenschaftlichen Beleg für
Gesundheitsgefahren gibt es bis heute allerdings nicht.
Grund für die Vorsicht der Versicherer sind aber ihre Erfahrungen mit
Asbest. Das Mineral, das jahrzehntelang zum Schutz gegen Feuer
eingesetzt wurde, galt lange Zeit als ungefährlich. Als dann bewiesen
wurde, dass die Fasern Krebs erzeugen können, mussten die Versicherer
vor allem in den USA Milliardenzahlungen leisten, weil Produzenten und
Verarbeiter von Asbest bei ihnen versichert waren.
Wir fragen uns warum unsere Verteter der Stadt Paderborn nicht
Vorsichtiger bei der Befürwortung solcher Baugenehmigungen sind und
diese ohne echte Prüfung und Anhörung der Anrainer durchwinken?
Wir ertappen uns bei diesen Tatsachen, wie wir unsere
Lebensversicherungspolicen im Kleingedruckten nachlesen.
Hier auch nochmals der Hinweis des Bundesamtes für Strahlenschutz:
“Deshalb wird vom BfS empfohlen, die Grenzwerte durch geeignete
Vorsorgemaßnahmen zu ergänzen. Ziel dieser Vorsorgemaßnahmen ist
sicherzustellen, dass:
– Bürgerinnen und Bürger möglichst geringen Intensitäten der HF-Felder
ausgesetzt sind,
– umfassende, objektive und sachliche Informationen für Bürgerinnen
und Bürger verfügbar sind,
– wissenschaftliche Unsicherheiten durch gezielte und koordinierte
Forschung geklärt werden.“
Am schlimmsten trifft es die Kinder; wehrlos werden Sie ohne zu
verstehen was dort passiert einer erhöhten Strahlenbelastung ausgesetzt.
Rechtlich haben Verbraucher h e u t e relativ schlechte Möglichkeiten,
wenn aber die Beweislast sich in den nächsten ein bis zwei Jahrzehnten
umkehren sollte und ein Zusammenhang zwischen Krebs und Elektrosmog
hergestellt wird, dann rollen Schadensersatzklagen auf die Betreiber,
Verpächter und denen die dieses wissentlich in diesem Fall
unkontrolliert zugelassen haben -nicht zuletzt auch der Stadt Paderborn- zu.
Die Indizien in den bis dato vorliegenden unabhängigen Studien verdichten sich.
Wir protestieren gegen die kurzsichtig getroffene Entscheidung der
Stadt Paderborn den Aufbau eines Funksendemasts in einem reinen
Wohngebiet zu zulassen und nicht einen alternativen Standort in
Erwägung gezogen zu haben.
Wir bezweifeln ernsthaft die Notwendigkeit dieses Bauvorhabens, da in
diesem Wohngebiet wie auch für ganz Paderborn-Schloß Neuhaus ein sehr
guter Mobilfunkempfang bereits heute besteht. Für uns ist dies eine
eindeutige Überversorgung auf Kosten unserer Gesundheit. Wir wollen
dieses hier nicht.
Sollte diese Anlage gegen den Willen der Bürger aufgebaut werden,
verlangen wir bereits heute von der Stadt Paderborn und deren
Umweltamt eine regelmäßige Messung der Anlage und das auch bereits vor
dem Aufstellen der Anlage (Baubeginn soll 05.10.2009sein), um ein Bild
vorher-nachher und eine Kontrolle der zusätzliche Strahlenbelastung zu erhalten.
Uns interessiert bereits heute Ihre Meinung zu diesem Fall und
nicht erst wenn das Bauwerk vollendet und Kosten entstanden sind.
Wir appellieren nochmals an Sie machen Sie von Ihrem Recht gebrauch
hier einzugreifen und alle an den runden Tisch holen um gemeinsam nach
einer ein verträglichen Lösung zu suchen!
Herzliche Grüße,
eine sachkundige Bürgerin
Dipl.-Ing. Antonia Llabrés
http://www.gegenwelle.de
Brief an den Bürgermeister der Stadt Paderborn,
gesendet per e-mail am 26.09.2009
—
Sehr geehrter Hr. Paus,
wir heißen Manuel Priego und Antonia Llabrés, beide 39 Jahre alt,
spanische Staatsbürger und seit über 35 Jahren Bürger der Stadt
Paderborn. Meine Frau ist heute noch Stolz darauf im
Andreas-Krankenhaus in Schloß Neuhaus geboren worden zu sein. Wir
haben beide nach Abschluss unseres Maschinenbaustudium beschlossen
hier in dem schönen Paderborn unsere Wurzeln ausschlagen zu lassen.
Neben einem breiten Spektrum das Paderborn an Hilfen und
Unterstützung, aber auch Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und
Bildung für Familien anbietet ist der wichtigste Grund in unserem
damaligen Entscheiden hier zubleiben, der dörfliche Charakter gewesen,
den der Ortsteil Mastbruch mit seiner Nähe zur Stadt Paderborn
aufweist.
Die Nähe zur Natur mit den Drei-Seen hat unsere Entscheidung leicht
gemacht im Jahr 2006 hier ein Grundstück am Kuhlenkampshof zu erwerben
und ein Jahr später bebauen zu lassen.
Wir sind beide aktiv am Gemeindeleben beteiligt, ob es das kirchliche
Engagement meiner Frau, deren Mitwirkung in dem Elternrat des
katholischen Kindergarten oder Schulvereinen ist oder mein dazutun im
Fußballverein des DJK Mastbruch, wo ich den fußballerischen Nachwuchs
dieser Region mit fördere und trainiere.
Mit einem Schrecken haben wir in den vergangenen Wochen die Nachricht
aufgenommen, dass der Betreiber O2-Genion mitten in unserem Wohngebiet
einen Funksendemasten errichten will und dessen Baugenehmigung durch
gewunken worden ist.
Eine Stellungnahme des zuständigen Bauordnungsamtes liegt uns vor, in
der uns mitgeteilt wird, dass “die Erstellung nicht Gegenstand
städtebaulicher Betrachtung ist”. Wir möchten hier auch die
Gelegenheit nutzen um darauf hinzuweisen, dass es fortschrittlichere
Städte gibt und sich der Verantwortung bewusst sind die Planung und
weiteren Errichtung solcher Sendemastanlagen zu steuern.
Sie können sich sicherlich Vorstellen, welchen Unmut diese Nachricht
unter den direkten Bewohnern und zukünftigen Bauherren bereits
ausgelöst hat.
Auch wenn alles rechtlich i.O. ist und der Betreiber alle heute
geltenden Normen einhält, so schwingt eine gewisse Angst dennoch mit,
wenn direkt neben einem ein Funk-Sendemast in einer Höhe von über 30m
aufgebaut werden soll; drei Mal so hoch wie die max. zulässige Höhe
unserer Häuser.
Solche von außen erkennbare technische Anlagen insbesondere
Funkantennen und dazugehörige Masten sind konträr zum öffentlichen und
privaten Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes.
Auch wissen wir um den technischen Fortschritt und die steigenden
Interessen der Anbieter einen flächendeckenden Full-Service vom Handy
über Internet bis hin zum Fernsehprogramm alles aus einer Hand
anbieten zu wollen.
Wir wollen uns dem Fortschritt nicht entgegenstellen, aber hier kann
eindeutig von einer Überversorgung gesprochen werden; es ist ja nicht
der Fall gegeben, dass uns ein Mobilbetreiber nicht erreicht bzw. wir
keinen Anschluss ans Internet oder dem Empfang von Rundfunk und
Fernsehsender vermissen.
Zur Sachlage: Funktürme und Sendemasten sind ortsfeste Sendeanlagen im
Sinne der 26. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). Der Betreiber, in
unserem Fall O2-Genion, ist dafür verantwortlich, dass die darin
festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Er hat für alle Anlagen
mit einer Leistung von mindestens 10 Watt (in Bezug auf eine
angenommene homogene Abstrahlung in alle Richtungen) eine
Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.
Das Verfahren zur Erteilung einer Standortbescheinigung ist in der
“Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder (BEMFV)” vom 20. August 2002 (BGBl. I, S.
3366) festgelegt.
Wir gehen davon aus, dass diese natürlich seine Richtigkeit haben
wird.
Weiterhin weist die Bundesnetzagentur für jeden Standort einer
Sendefunkanlage einen individuellen Sicherheitsabstand aus. Bei der
Bestimmung des Sicherheitsabstandes werden von der Bundesnetzagentur
sowohl neu geplante Anlagen (sofern sie bekannt sind) als auch bereits
vorhandene sowie in der Umgebung befindliche Funksendeanlagen
berücksichtigt.
Hier in Mastbruch gibt es in der näheren Umgebung
bereits 3 solcher Anlagen. Wie wir bereits erwähnt haben erreichen uns
alle Anbieter.
Allgemein liegt der Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern (in
Abstrahlrichtung der Antenne) in der Größenordnung von wenigen Metern.
Wir gehen hier von ca. 10-30 Metern aus, die der Mobilfunkbetreiber
direkt beeinflussen kann und vor einem unbefugten Eindringen, etwa
spielender Kinder und Jugendlicher, durch Errichtung eines hohen
Schutzzaunes o.ä. aktiv schützen muss.
Die derzeit geltenden gesetzlichen Grenzwerte schließen auch die
UMTS-Anlagen mit ein. Ihre Einhaltung ist von den Mobilfunkbetreibern
nachzuweisen. Wir denken das dieses der Betreiber der Anlage
nachweisen können wird, weil die Schutzgrenzen nach unserer
persönlichen Meinung in Deutschland viel zu hoch sind, was allerdings
ein anderes Thema wäre.
Neben den Fragen des Strahlenschutzes ist bei der Errichtung von
Sendeanlagen auch das Baurecht zu beachten und für die direkte
Bevölkerung auch die gesundheitlichen Aspekte.
Das Baurecht hat der zukünftige Betreiber wohl im Nachgang beachtet
und unser Planungsamt, da es sich in unserer Stadt nicht in der
Funktion einer steuernden Instanz sieht, dieses ohne weitere
Information an die betroffenen Bürger und Beachtung des Neubaugebietes
in dem vorhandene oder auch zukünftige Sendemastanlagen aufgenommen
werden müsste, durch gewunken.
Hier sehen wir einen Fehler vorliegen, da wir in dieser sensiblen
Angelegenheit nicht angehört worden sind.
Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand sind
gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die hochfrequente Strahlung
des Mobilfunks nicht zu befürchten, wenn die Grenzwerte eingehalten
werden.
Als ein technisch versierter Haushalt wissen leider und wir
betonen ‘leider’ nur allzu gut Bescheid um den Umstand von
Hochfrequenzstrahlungen und die damit verbundenen Folgen insbesondere
für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, so dass wir uns ernsthafte
Sorgen machen.
Aufgrund der derzeit noch nicht abschließend zu klärenden Fragen zum
möglichen Langzeitrisiko und eines eventuell erhöhten Risiko für
Kinder und Jugendliche (siehe auch biologische und gesundheitliche
Wirkungen) hält das Bundesamt-für-Strahlenschutz (kurz: BfS) aber
Vorsorgemaßnahmen für unabweisbar!
Eine der Vorsorgemaßnahmen ist nach BfS die Minimierung der
Strahlenbelastung der Bevölkerung. Diese Forderung gilt für alle
Anwendungen elektromagnetischer Felder.
Hier sehen wir Sie als Vertreter der Bevölkerung in der Verantwortung
die Strahlenexposition der betroffenen Bevölkerung, speziell der
Kinder und Heranwachsenden zu überwachen und zu steuern.
Ein wichtiges Kriterium bei der Standortwahl einer Sendemastanlage
muss die Exposition von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen, die
sich noch in der Entwicklung befinden und in vielen Fällen gegenüber
Umwelteinflüssen empfindlicher reagieren als Erwachsene.
Wir haben in unserem Neubaugebiet, typischer Weise sehr viele kleine
Kinder und mit Abstand den schönsten Spielplatz in der Nähe, der sehr
gerne von allen ortsnahen und auch entfernt wohnenden Kindern und
Jugendlichen angenommen wird. Bei der Überprüfung des Bauantrages ist
hier in keinster Weise Rücksicht drauf genommen worden und auch sind
die Bevölkerung und Bauwilligen Ihrerseits nicht informiert worden,
obwohl der Umstand der Errichtung eines Sendemastes längstens bekannt
gewesen ist.
Nicht zuletzt müssen wir auch über die Entwertung unserer Grundstücke
und Häuser sprechen müssen, wenn dieser Mast in unserem Wohngebiet
gebaut wird; denn die Grundstücke sind ohne Anzeige dieses Umstandes
von der Stadt veräussert worden.
Die Ironie liegt heute darin begründet, dass selbst der Verpächter
(Hr. Paul Kuhlenkamp) sehr gerne lieber heute als morgen aus seinem
Vertrag aussteigen würde, es aber nicht kann; nur dem Pächter
(O2-Genion) ist ein einseitiges Kündigungsrecht eingeräumt worden.
Wir bitten Sie deshalb sich für Ihre Bürger in diesem Stadtteil und
deren Willen einzusetzen und mit dem Betreiber O2-Genion in Kontakt zu
treten und Ihm einen alternativen Standort, z.B. weiter in Richtung
Athlone-Kaserne oder Wasserschutzgebiet anzubieten, der die
gesundheitlichen Aspekte der “kleinen Bürger” berücksichtigt. Niemand
möchte diesen Funkturm im Wohngebiet!
Von Ihnen bald zu hören würde
uns sehr freuen, herzliche Grüße,
Familie Priego & Llabrés
Kuhlenkampshof 35
33104 Paderborn
wir veröffentlichen heute noch einen Brief, den wir an den Bürgermeister gesendet haben.