Sehr geehrter Herr Gross,

Ihren Brief vom 06.01.10 möchte ich gerne beantworten.

– die Gründe gegen einen alternativen Standort sind unzureichend.

1. Der Mobilfunkbetreiber O2 hat im Verkaufsgespräch mit dem Landwirt argumentiert, daß er einen anderen Standort beziehen werde, falls er ablehnen sollte.
Dann wäre er einer höheren Strahlung ausgesetzt. Also war zumindest ein Alternativstandort vorhanden. Ansonsten betrachten wir den Bestand der niederträchtigen Täuschung mit Vorteilsnahme.
2. Rein technisch gesehen ist eine Verlagerung des Mobilfunkturms um 300 – 400 Meter und damit raus aus dem Wohngebiet kein Problem.
3. Die Vorgaben der Mobil-Telefonie sind veraltet. Die aktuellen Smartphones nutzen weitreichende Frequenzen. Die Telefonie in der von O2 argumentierten Zellstruktur ist veraltet und bereits rückläufig.
Die neuen Standards wie LTE lassen Reichweiten von mehr als 2 km zu. In diesem Jahr werden neue weitreichende Frequenzen versteigert. Einzig O2 klagt gegen die Vergaberichtlinien. Google, das mit seinem Android-smartphone nun den Mobilfunkmarkt neu strukturiert, zeigt bereits Interesse an ungenutzten Frequenzen auf Fernsehtürmen.

 – die Stadt Paderborn hat die Veröffentlichung während der Verkaufsphase unterlassen oder so weit minimiert, sodaß es auch Architekten nicht möglich war, eine Industrieanlage in einem Wohngebiet zu erkennen.
NIEMAND hätte in diesem Gebiet sein 1-Familienhaus errichtet, wenn die Errichtung der Industrieanlage bekannt gewesen wäre. Diese Realitäten sind endlich anzuerkennen.
Hier ist absichtlich oder zumindest fahrlässig getäuscht bzw. vorenthalten worden. Die nachfolgenden Schäden an Gesundheit und Eigentum sind dabei wissentlich in Kauf genommen worden.
Ihre Argumentation lässt eine zu diesem Zeitpunkt nicht vorhandene Transparenz und unklare Basis zur Entscheidungsfindung erkennen.

– Der Befreiungsbescheid brauchte nicht erteilt zu werden. Die Kommunen besitzen Planungshoheit.
Hier hat die Politik eine wesentliche Entscheidungsbefugnis und hat sich gegen den Bürger und hinter seinem Rücken für die Industrieinteressen entschieden.
Die Gültigkeit der Laufzeit über 30 Jahre ist sittenwidrig. Hier werden dem Betreiber Rechte eingeräumt, die in nächster Zukunft nicht mehr begründet sind.    

– Der Ausschuss ignoriert den deutlichen Vortrag unseres Anliegens.
Gegenwelle ist nicht gegen moderne Technologien in Form von z.B. Mobilfunk, sondern gegen die Errichtung von Industrieanlagen in Form von Mobilfunktürmen in Wohngebieten.
Ihr Hinweis klingt so naiv, als hätten Sie es dem Handbuch des Mobilfunkbetreibers O2 ” kleiner Ratgeber für den Umgang mit Bürgerinitiativen” entnommen.

Ich fordere Sie auf, die Politik der gebundenen Hände endlich aufzugeben und die Belange der Bürger umzusetzen.

Der Befreiungsbescheid für die Industrieanlage im Wohngebiet muss widerrufen werden.

Nach Errichtung des Mobilfunkturms werden wir diesbezgl. Klage erheben, die auch das Landgericht beschäftigen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Zajonz

Vorsitzender der Bürgerinitiative Gegenwelle e.V.
– Kein Funkturm im Wohngebiet –
www.Gegenwelle.de