Vom Versorgungsauftrag zur gewerblichen Funkstation

Vom Versorgungsauftrag zur gewerblichen Funkstation

Wie der Versorgungsauftrag von den Mobilfunkbetreibern benutzt wird, um als Provider gewerbliche und hochprofitable Funkstationen in reinen Wohngebieten zu betreiben.

Das Procedere hat System. Erst wird die Genehmigung für eine Funkstation eingeholt, notfalls wird von der Gemeinde ein Befreiungsbescheid ausgestellt, um die Funkstation in einem reinen Wohngebiet betreiben zu dürfen. Hier berufen sich die Mobilfunkanbieter auf den Versorgungsauftrag. Die zuständigen Politiker, die für die Erteilung der Baugenehmigungen verantwortlich sind, schliessen sich dieser Argumentation an und äußern in diesen Fällen immer wieder gerne, daß Ihnen die Hände gebunden seien. Fakt ist, daß die Befreiungsbescheide von den Behörden ohne Not ausgesprochen werden. Sie haben die alleinige Entscheidungsbefugnis. Es ist vielmehr so, daß die Kommune nun Gewerbesteuer einziehen kann, ohne seinen Pflichten zum Betrieb eines Gewerbegebiets nachkommen zu müssen. Gerne generieren hier die städtischen Politker zusätzliche Einnahmen ohne Kosten, allerdings zu Lasten der Bürger und unter offensichtlicher Rechtsbeugung.

Nach Aufbau des Funkmasts unter Einhaltung der geltenden Richtwerte der Strahlenschutzkommission wird von O2 die Wandlung vom Mobilfunkanbieter zum Provider vollzogen. In der Regel erfolgt relativ schnell das Upgrade des Sendemasts im Frequenzbereich von 900 MHz auf 1800 MHz, also auf doppelt soviel Leistung.Bereits im Februar 2006 hatte die zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) O2 Spektren im 1800 MHz Bereich (D-Netz) zugesprochen

“Damit hat O2 Germany die Möglichkeit, das Mobilfunknetz effizient und günstig auszubauen. Das hilft uns, der steigenden Nachfrage nach unseren Produkten gerecht zu werden”, äußert sich Dietrich Beese, Geschäftsführer Corporate Affairs & Communications bei O2.