Verwaltungsgericht Köln

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In seinem Urteil vom 17. März 2010 räumte das Gericht ein, dass die Frequenzen der Mobilfunktürme die Fernsehsignale stören würden. Die Störungen seien allerdings nicht so gravierend.

Hintergrund der Verhandlung waren die Klagen der Mobilfunkanbieter O2 und E-Plus gegen die Versteigerung von neuen Mobilfunkfrequenzen, die erwartungsgemäß abgewiesen wurden. Die beiden Unternehmen befürchten, dass sie wegen der Bietregeln gegenüber den beiden großen Mobilfunkunternehmen T-Mobile und Vodafone benachteiligt seien und deshalb bei den neuen begehrten Frequenzen unter ein Gigahertz leer ausgehen werden. Neben den Mobilfunkern hatten noch sechs weitere Unternehmen gegen die Versteigerung geklagt, darunter drei TV-Sender und drei Kabelnetzbetreiber.

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