Werden Mobilfunkmasten zur Einnahmequelle für Städte und Gemeinden? Eine Entwicklung, die Einwohner und Mobilfunk-Kritiker mit Sorge verfolgen. Doch in einigen NRW-Städten wird nach Informationen von DerWesten ernsthaft darüber nachgedacht.

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Im Frühjahr dieses Jahres startete die Frequenzversteigerung 2010 der Bundesnetzagentur. Im Mittelpunkt standen Sendespektren der Frequenzbereiche 800 Megahertz, 1,8 Gigahertz, 2 Gigahertz sowie 2,6 Gigahertz. Neben der ungeahnten gesundheitlichen Belastung für den Menschen, wurde auch die Beeinträchtigung von technischen Einrichtungen diskutiert. Denn der betroffene Frequenzbereich 790-862 Megahertz wird von vielen Kultur- und Konferenzveranstaltungen für drahtlose Mikrofonanlagen genutzt. In der Rhein-Zeitung wurde dieses Thema nun erneut aufgegriffen und betroffene Theater vorgestellt.

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Verwaltungsgericht Köln

Verwaltungsgericht Köln

In seinem Urteil vom 17. März 2010 räumte das Gericht ein, dass die Frequenzen der Mobilfunktürme die Fernsehsignale stören würden. Die Störungen seien allerdings nicht so gravierend.

Hintergrund der Verhandlung waren die Klagen der Mobilfunkanbieter O2 und E-Plus gegen die Versteigerung von neuen Mobilfunkfrequenzen, die erwartungsgemäß abgewiesen wurden. Die beiden Unternehmen befürchten, dass sie wegen der Bietregeln gegenüber den beiden großen Mobilfunkunternehmen T-Mobile und Vodafone benachteiligt seien und deshalb bei den neuen begehrten Frequenzen unter ein Gigahertz leer ausgehen werden. Neben den Mobilfunkern hatten noch sechs weitere Unternehmen gegen die Versteigerung geklagt, darunter drei TV-Sender und drei Kabelnetzbetreiber.

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